Verhinderungspflege


Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung finanziert die Pflege- und Krankenkasse folgende Leistungen:

Leistungen

  • Alle Leistungen unter Kategorie Hauswirtschaft, Körper- und Grundpflege sowie Betreuung
    im Alltag
    können über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Zuschuss durch Pflegekasse/Krankenkasse

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegestufe 2
und beträgt bis zu 2.418,00 Euro jährlich. Die jährliche Antragsstellung bei der der Pflegekasse ist notwendig.

Alle Leistungen unter Kategorie Hauswirtschaft, Körper- und Grundpflege sowie Betreuung im Alltag können über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Die Verhinderungspflege kann immer dann aktiviert werden, wenn die persönliche Pflegkraft der Pflegeperson verhindert ist. Sowohl bei stundenweiser (< 8 Stunden), als auch bei tageweiser (> 8 Stunden) Verhinderung. Maria hilft unterstützt bei der Antragsstellung. Unsere Leistung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

 

Vermerk:

Ab 01.01.2024 bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 4 + 5 sowie  < 25 Jahre: 3.386,00 Euro jährlich.

Ab 01.07.2025 gilt die einheitliche Regelung: Bis zu 3.539,00 Euro jährlich.

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Geschäftsführerin / Pflegedienstleitung