Körper- und Grundpflege
Im Rahmen der Körper- und Grundpflege finanziert die Pflege- und Krankenkasse folgende Leistungen:
Leistungen
Körperbezogene Pflege
Transfer / An- und Auskleiden
Lagern
Mobilisation
Hilfe beim Ausscheiden
Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Hilfe bei Aufsuchen / Verlassen der Wohnung
Zuschuss durch Pflegekasse/Krankenkasse
✔ Entlastungsleistungen: 125€ monatlich bei Pflegestufe 1
✔ Verhinderungspflege: bis zu 2418€ jährlich bei Pflegestufe 2-5
✔ Pflegesachleistungen monatlich:
PG1: 0€ / PG2: 761€ / PG3: 1432€ / PG4 1778€ / PG5: 2200€
✔ Verordnung: Individuell
✔ Auftrag: Individuell
Das sagen unsere Klienten über unsere
Pflege & Betreuung
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Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!
Unternehmensentwicklung
Geschäftsführerin / Pflegedienstleitung