Körper- und Grundpflege


Im Rahmen der Körper- und Grundpflege finanziert die Pflege- und Krankenkasse folgende Leistungen:

Leistungen

  • Körperbezogene Pflege

  • Transfer / An- und Auskleiden

  • Lagern

  • Mobilisation

  • Hilfe beim Ausscheiden

  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme

  • Hilfe bei Aufsuchen / Verlassen der Wohnung

Zuschuss durch Pflegekasse/Krankenkasse

Entlastungsleistungen: 125€ monatlich bei Pflegestufe 1

Verhinderungspflege: bis zu 2418€ jährlich bei Pflegestufe 2-5

Pflegesachleistungen monatlich:
PG1: 0€ / PG2: 761€ / PG3: 1432€ / PG4 1778€ / PG5: 2200€

Verordnung: Individuell

Auftrag: Individuell

Das sagen unsere Klienten über unsere
Pflege & Betreuung

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Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!

Unternehmensentwicklung

Geschäftsführerin / Pflegedienstleitung