Beratungseinsatz / Pflegekontrollbesuch


Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Leistungen

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt. Maria hilft, als zugelassener Pflegedienst beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Außerdem werden Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades

  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator

  • oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag

  • Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und von Maria hilft an die Pflegekasse übermittelt.

Zuschuss durch Pflegekasse/Krankenkasse

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

• Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr

• Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

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