Beratungseinsatz / Pflegekontrollbesuch
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Leistungen
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt. Maria hilft, als zugelassener Pflegedienst beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Außerdem werden Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator
oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und von Maria hilft an die Pflegekasse übermittelt.
Zuschuss durch Pflegekasse/Krankenkasse
Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld
• Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
• Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr
Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Sie benötigen eine
persönliche Beratung?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!
Unternehmensentwicklung
Geschäftsführerin / Pflegedienstleitung
Das sagen unsere Klienten über uns