Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat zuletzt mehrere Reformen im Gesundheitswesen und der Pflege angestoßen. Zum 1. Januar traten somit einige Gesetzesänderungen in Kraft. Eine Übersicht über wichtige Neuerungen.

Einiges wird direkt im Portemonnaie der Menschen spürbar: So steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Finanziert werden damit die Leistungsverbesserungen der vergangenen Jahre: So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit stark gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen – 19 Prozent mehr als 2015.

Zugleich werden Arbeitnehmer und Rentner aber bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) entlastet. Ab Januar bezahlen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer den Beitrag wieder zu gleichen Teilen. Auch der von den Krankenkassen festzuset

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