Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat zuletzt mehrere Reformen im Gesundheitswesen und der Pflege angestoßen. Zum 1. Januar traten somit einige Gesetzesänderungen in Kraft. Eine Übersicht über wichtige Neuerungen.

Einiges wird direkt im Portemonnaie der Menschen spürbar: So steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Finanziert werden damit die Leistungsverbesserungen der vergangenen Jahre: So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit stark gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen – 19 Prozent mehr als 2015.

Zugleich werden Arbeitnehmer und Rentner aber bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) entlastet. Ab Januar bezahlen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer den Beitrag wieder zu gleichen Teilen. Auch der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise von Rentnern und Rentenversicherung gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt worden.

Zur Verbesserung der Pflege müssen Krankenhäuser künftig Pflegepersonalunter­grenzen einhalten. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst für vier „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Für die Krankenpflege in Alten- und Pflegeheimen sollen in einem ersten Schritt 13.000 neue Stellen geschaffen werden. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Um die Personalausstattung auch in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird dort jede zusätzliche Stelle vollständig von den Kranken­versicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf. In der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Pflegeexperten haben immer wieder betont, dass eine bessere Entlohnung allein die Personalengpässe in der Pflege nicht schließen wird. Es gehe auch darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern – nicht zuletzt, um Teilzeitkräfte oder Aussteiger zu ermuntern, ihre Arbeitszeiten zu erhöhen oder in den Beruf zurückzukehren.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden deshalb künftig finanziell auch dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Die Krankenkassen müssen zudem rund 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheits­förderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden. Auch die Digitalisierung wird gefördert, um Bürokratie zu verringern. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung.

Zugleich sollen die pflegenden Angehörigen gestärkt werden – schließlich zeigen die neuesten Statistiken, dass ohne sie die Pflege in Deutschland zusammenbrechen würde. Mittlerweile 76 Prozent aller Empfänger von Leistungen oder 2,59 Millionen Pflegebedürftige wohnen weiter in den eigenen vier Wänden. 1,76 Millionen von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt, was für viele eine riesige Anstrengung bedeutet.

Pflegende Angehörige sollen deshalb im neuen Jahr leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen erhalten. Wenn die pflegebedürftige Person gleichzeitig in der Rehaeinrichtung betreut werden kann, übernehmen die Krankenkassen die Kosten, sonst sorgen sie für Betreuung. © kna/aerzteblatt.de

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